SPFH setzt dort an, wo Erziehung, Versorgung, Beziehungen und
äußere Anforderungen zusammenwirken: im konkreten Familienalltag.
Die Fachkraft hilft, Belastungen zu sortieren, Ressourcen nutzbar
zu machen und vereinbarte Veränderungen schrittweise zu erproben.
Welche Themen bearbeitet werden, richtet sich nach dem
individuellen Bedarf und dem Hilfeplan. Deshalb ist SPFH kein
Standardprogramm. Umfang, Intensität und Beteiligte werden
transparent abgestimmt und im Verlauf überprüft.
Gesetzlicher Rahmen: § 31 SGB VIII beschreibt die
Unterstützung von Familien bei Erziehungsaufgaben,
Alltagsproblemen, Konflikten, Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern
und Institutionen. Die Hilfe ist in der Regel längerfristig
angelegt und setzt die Mitarbeit der Familie voraus. Die
Hilfeplanung erfolgt nach
§ 36 SGB VIII.