Erziehungsbeistandschaft eröffnet einen geschützten Arbeitsrahmen,
in dem junge Menschen ihre Sichtweisen, Konflikte, Ziele und
Entscheidungen bearbeiten können. Die Fachkraft unterstützt, ohne
anstelle des jungen Menschen zu handeln oder Partei gegen die
Familie zu ergreifen.
Der Schwerpunkt liegt auf der persönlichen Entwicklung. Eltern und
weitere Bezugspersonen werden alters-, auftrags- und
situationsangemessen einbezogen, damit Veränderungen im Alltag
anschlussfähig bleiben und familiäre Beziehungen erhalten werden.
Gesetzlicher Rahmen: Nach § 30 SGB VIII
unterstützen Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer das Kind oder
den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen,
möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds und unter
Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie. Die Hilfeplanung erfolgt
nach
§ 36 SGB VIII.