Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach § 31 des SGB VIII bietet qualifizierte und zeitlich befristete Unterstützung für Familien unter Berücksichtigung ihres sozialen Umfelds und der Erhaltung familiärer Strukturen.
Der zentrale Ansatz der Sozialpädagogischen Familienhilfe, wie sie von der MAV praktiziert wird, ist „Hilfe zur Selbsthilfe“. Dies bedeutet, dass die Familien auf ihrem Weg zu mehr Eigenständigkeit begleitet und gestärkt werden.
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